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Betriebswirtschaftslehre

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Titel: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
Inhalt: Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist die vertragliche Vereinigung von Personen, die sich verpflichten, die Erreichung eines Gemeinsamen Zieles in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die Vereinbarten Beiträge zu leisten.
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Titel: Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Inhalt: Die Offene Handelsgesellschaft ist die vertragliche Vereinigung von zwei oder mehr Personen (auch juristische Personen) zum Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma mit unbeschränkter Haftung aller Gesellschafter.
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Titel: Kommanditgesellschaft (KG)
Inhalt: Die Kommanditgesellschaft ist die vertragliche Vereinigung von zwei oder mehr Personen (auch juristische Personen) zum Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma, wobei den Gläubigern gegenüber mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) unbeschränkt und mindestens ein Gesellschafter (Kommanditist) beschränkt haftet.
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Titel: Stille Gesellschaft
Inhalt: Die Stille Gesellschaft ist die vertragliche Vereinigung eines Kaufmanns (natürliche oder juristische Person) mit einem Kapitalgeber (natürliche oder juristische Person), dessen Einlage in das Vermögen des Kaufmanns übergeht.
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Titel: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Inhalt: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Stammeinlagen am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt sind. Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen.
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Titel: Aktiengesellschaft (AG)
Inhalt: Die Aktiengesellschaft ist eine Handelsgesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit (juristische Person), deren Gesellschafter (Aktionäre) mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen. Die Aktionäre riskieren lediglich ihren Kapitaleinsatz.
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